Stuttgart, 11.08.2017. Wieder einmal hat die AfD-Landtagsfraktion versucht, Zeitungsredakteurinnen und –redakteuren aus Baden-Württemberg die Nähe und Unterstützung zu Linksextremisten zu unterstellen.
Der AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein hat am 23. Juni 2017 an die Landesregierung eine sogenannte Kleine Anfrage unter der Überschrift „Kontakte von Zeitungsredakteuren zur von vom
Verfassungsschutz beobachteten gewaltbereiten linken Szene und anderer linker Gruppierungen“ gestellt. In seiner Begründung schreibt er: „Es ist vermehrt zu beobachten, dass teilweise Redakteure
von Printmedien eine gewisse Sympathie für die Antifa und andere linke Gruppierungen hegen.“ Aus „diversen Berichten und Äußerungen“ sei erkennbar, dass „offenkundige Verstöße gegen geltendes
deutsches Recht“ toleriert würden. Stein wünschte sich einen „groben Überblick“ über die Zahl der Zeitungsredakteure, „welche das Vorgehen der Antifa und anderer linker Gruppierungen
befürworten“.
Der AfD-Abgeordnete geht sogar noch weiter. In insgesamt fünf Fragen will er unter anderem geklärt wissen, welche „angestellten Redakteure und Reporter“ bei „gewaltbereiten“ linken Gruppierungen
als „Mitglied/Unterstützer geführt werden“, ob diese Straftaten begangen oder bei der Polizei aktenkundig seien. Außerdem wird durch eine Frage unterstellt, angestellte Redakteurinnen und
Redakteure wie auch ansässige Zeitungsverlage würden Spenden vom „gewaltbereiten linken Spektrum“, das vom Verfassungsschutz beobachtet wird, annehmen.
Letzte Woche (03.08.2017) antwortete Innenminister Thomas Strobl (CDU) klar und deutlich, dass „solche Erkenntnisse im Sinne der Fragen 1. - 5. der Landesregierung nicht vorliegen“ würden.
„Wer die umfängliche Anfrage des AfD-Abgeordneten Stein liest, dem wird sofort das gestörte Verhältnis der AfD zur Presse und generell zur Pressefreiheit klar“, sagt die DJV-Landesvorsitzende
Dagmar Lange. „Durch eine Frage verbrämt zu unterstellen, Journalistinnen und Journalisten würden Spenden annehmen, um gefügig zu berichten, ist eine Frechheit“, so Lange.
Unter diesem Link können Sie die Anfrage und die Antwort des Innenministeriums einsehen.