Pressemitteilung zum Pressegespräch - Die Sicherheitsdateien des Bundes sind eine Gefahr für die Freiheit der Medien

Stuttgart, 6. September 2017. Die Datenbankprobleme, die zu Namensverwechslungen, falschen und anfechtbaren Dateieinträgen geführt haben, gefährden die Freiheit der Medien massiv. Journalisten, die in einer Straftäterdatei landen, nur weil sie von einer friedlichen Demonstration berichtet haben, werden unter Umständen von der nächsten Demonstration nicht mehr berichten. Reporter, die laut amtlicher Erkenntnis als Sicherheitsrisiko gelten und auf öffentlichen Veranstaltungen von Sicherheitsbeamten auch so behandelt werden, können nicht mehr frei und unabhängig recherchieren. Redakteure, die von den Sicherheits-behörden als vermutlich gewaltbereit oder politisch extrem eingestuft werden, haben ganz klar berufliche Nachteile.

„Auf dem G20-Gipfel in Hamburg hat sich eines deutlich gezeigt: Die Überwachungsdateien der Sicherheitsbehörden sind in technischer Hinsicht ein Stück weit außer Kontrolle“, sagt Dagmar Lange, Landesvorsitzende des DJV Baden-Württemberg.

 

Der DJV Baden-Württemberg fordert deshalb:

 

1. In Straftäterdateien dürfen nur noch Personen geführt werden, die wegen einer entsprechenden Straftat verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft.

 

2. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse dürfen nur nach einer entsprechenden quellenanalytischen Bestätigung durch ermittelnde Polizeibeamte in BKA-Dateien übernommen werden.

 

3. Alle Dateieinträge in Datenbanken des Bundeskriminalamtes müssen mit entsprechenden Quellenverweisen samt Aktenrückhalt hinterlegt werden. Bloße Vermutungen und persönliche Einschätzungen dürfen nicht gespeichert werden.

 

Alle Dateien und Datenbanken des Bundeskriminalamtes sind entsprechend zu bereinigen.