Berlin, 13.11.2017 – Am 13. November machten die Fotojournalisten im DJV auf ihr Recht der Namensnennung bei Bildveröffentlichungen aufmerksam. „Es ist höchste Zeit, dass Deutschlands Tageszeitungsverleger sich an geltende Gesetze halten“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall anlässlich des Aktionstags „Jetzt schlägt´s 13“, mit dem der Deutsche Journalisten-Verband auf das in § 13 Urheberrechtsgesetz festgeschriebene Recht auf Namensnennung aufmerksam macht.
Der DJV wirbt für die Nennung der Urheber an oder unter den Fotos auf seiner Internetseite unter:
https://www.djv.de/index.php?id=11897. Erstmals sind auch die Detailergebnisse
der Aktion „Fotografen haben Namen“ veröffentlicht, bei der über 100 deutsche Tageszeitungen stichprobenartig auf die Nennung der Namen ausgewertet wurden. Sieger der diesjährigen Auswertung sind
das Neue Deutschland, die Morgenpost Dresden und Der Tagesspiegel. Überall: „Wir rufen alle Fotojournalisten, aber auch die Bildredakteure und die Betriebs- und Personalräte in den Medien dazu
auf, sich dem Aktionstag anzuschließen.“ Die Namensnennung bediene nicht die Eitelkeit der Bildurheber, sondern sei für ihren wirtschaftlichen Erfolg lebensnotwenig.