Bezahlung im Journalismus muss transparent werden

Berlin, 15.03.2018 – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert anlässlich des Equal Pay Day am kommenden Sonntag alle Journalistinnen auf, von dem in Kraft getretenen Entgelttransparenzgesetz Gebrauch zu machen. Nach dem neuen Gesetz können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber
Auskunft über die Einkommen von Kollegen mit gleicher Tätigkeit verlangen. „Das ist der erste Schritt, um ungleiche Bezahlung abzuschaffen“, sagt die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Kathrin
Konyen. Die Medien, die von anderen Transparenz fordern, müssten hier mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb ist der DJV in diesem Jahr erstmals offizieller Kooperationspartner der bundesweiten Kampagne für Lohngerechtigkeit.
Als „völlig undurchsichtig“ kritisiert die stellvertretende DJV- Vorsitzende insbesondere die Honorierung freier Journalistinnen. In vielen Medienunternehmen würden die Honorare der Freien ausgehandelt – mit „negativen Folgen für die Kolleginnen“. Für eine aktuelle Studie hat die Ludwig-Maximilians-Universität München 775 Journalisten befragt. 35 Prozent der weiblichen Freelancer sind Geringverdiener, bei ihren männlichen Kollegen sind es etwa 23 Prozent. Konyen: „Dieses
Missverhältnis ist nicht hinnehmbar.“
Transparenz sei auch bei den angestellten Redakteurinnen und Redakteuren nötig, so Konyen. Zwar sähen die Tarifverträge gleiche Bezahlung von Männern und Frauen vor. „Aber wieviel Gleichheit herrscht bei Zulagen und übertariflichen Vergütungen?“
Ausführlich wird sich mit dem Thema die DJV-Journalistinnenkonferenz
FRAU MACHT MEDIEN am 14./15. April in München befassen. Informationen
zu dem Thema sind auch unter
www.djv.de/equalpay zu finden.