Stuttgart, 21.09.2018. Journalisten haben bei der Ausübung ihres Berufs grundsätzlich Anspruch auf Schutz durch die Polizei. In den letzten Monaten und Wochen gab es allerdings einige Vorfälle, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die journalistische Arbeit als verfassungsmäßige Aufgabe auch in der Praxis immer gewährleistet wird.
In der Erklärung des Deutschen Presserats vom 19.09.2018 heißt es daher auch: „Das Recht auf ungehinderte Beobachtung ist kein Anspruch, den journalistische Medien gegen den Staat durchsetzen
müssen. Es ist vielmehr ein verfassungsgemäßer Anspruch, dessen Umsetzung auch zu den Aufgaben des Staates gehört.“
Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht unterstrich bei einem Gespräch mit den Mitgliedern des Deutschen Presserats: „Die Pressefreiheit gilt immer und überall. Die
Polizei sollte Journalisten, wenn es die Lage erforderlich macht, bei Ausübung ihres Berufs schützen, denn ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie.“
Journalisten-Akademie bietet Fortbildung an
Nicht nur der Presserat bietet den für die Polizei in Bund und Ländern Verantwortlichen an, die polizeiliche Aus- und Weiterbildung im Sinne eines modernen Verfassungsverständnisses zu
unterstützen. Sowohl dem Landespolizeipräsidenten Gerhard Klotter als auch dem zuständigen Innenminister Thomas Strobl hat die DJV-Landesvorsitzende Dagmar Lange angeboten, gemeinsam mit der
Journalisten-Akademie (JA) individuelle Inhouse-Seminare zu erarbeiten.
„Die Beschwerden über den Umgang der Presse mit ausgewiesen hauptberuflichen Vertretern der Medien nehmen zu, das scheint am mangelndem Wissen zur Arbeitsweise und Funktion der Presse zu liegen“,
so Lange.
Anfeindungen und Schmähungen gegen Pressevertreter wird auch ein Schwerpunktthema in unserem Medienmagazin Blickpunkt, das Anfang Oktober erscheint.
Weitere informative Links:
https://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahmen/Verhaltensgrundsaetze_Presse_Polizei.pdf
https://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/PM/PositionPresseratPressePolizei_DPR_Plenum_2018.pdf