Berlin, 28.11.2018 – Der
Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts notwendige Reparatur der Tarifeinheit durch den Deutschen Bundestag als „überfallartige Gesetzgebung“. Nachdem
das Bundesverfassungsgericht bereits im Sommer
2017 Änderungen am umstrittenen Tarifeinheitsgesetz verlangt hatte, sollen diese nun nach dem Willen der Koalition überhastet als Teil eines völlig anderen Gesetzes vom Bundestag am morgigen
Donnerstag verabschiedet werden. Der entsprechende Änderungsantrag wurde erst kurz vor der geplanten Abstimmung bekannt gegeben. „Wer ein solches Hauruckverfahren wählt, will im Vorfeld Kritik
und eine offene Debatte unterbinden“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Die
Änderungen in einem völlig anderen Gesetz zu verstecken, das mit dem Thema Tarifeinheit gar nichts zu tun habe, setze auf Überrumpelung. „Vom Bundesgesetzgeber erwarten wir keine Überrumpelung,
sondern eine seriöse Auseinandersetzung mit den Argumenten des Bundesverfassungsgerichts.“
Zusammen mit anderen Berufsgewerkschaften lehnt der DJV die geplanten Gesetzesänderungen als unzureichend ab. Das Verfassungsgericht hatte zu einer wirksamen Interessenberücksichtigung der
Minderheit in einem Mehrheitstarifvertrag aufgefordert. Die geplante Gesetzesänderung zielt
aus Sicht des DJV jedoch nicht auf strukturelle Verbesserungen ab. Überall: „So macht man keine Gesetze, die zu einer Verbesserung der Arbeitnehmerrechte führen sollen.“