Berlin, 20.12.2018 – Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von kommunalen Amtsblättern zu Lokalzeitungen als deutliche Grenzziehung
zwischen Staat und freier Presse. Der BGH hatte zuvor entschieden, dass
kommunale Publikationen dann unzulässig sind, wenn sie „eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben
in der Gemeinde“ enthalten (Az.: I ZR 112/17). „Staatliche Publikationen“
müssten „eindeutig - auch hinsichtlich Illustration und Layout - als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen
beschränken“, urteilte das Gericht. Andernfalls verstießen sie gegen die notwendige Staatsferne.
„Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof so klar Position bezogen hat“, bewertet DJV-
Bundesvorsitzender Frank Überall den Richterspruch. Die Berichterstattung über aktuelle
Ereignisse und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Kommunen sei Aufgabe von Zeitungen, lokalen
Sendern und Nachrichtenportalen. Die notwendige Sachinformation der Öffentlichkeit über alle Themen der Kommunalpolitik sei
vom Bundesgerichtshof als originäre Aufgabe von Pressestellen bestätigt worden. Jetzt komme es darauf an, dass die
Zeitungen ihre Rolle in den Gemeinden wieder stärker ausfüllten. Überall: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht,
endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken.“