Berlin/Stuttgart, 21.02.2019 – Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Bundesgesetzgeber auf, Gerechtigkeit für die Journalistinnen und Journalisten
herzustellen, die beim Eintritt in den Ruhestand Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erhalten. Gesetzlich krankenversicherten Journalisten werden nach der
geltenden
Rechtslage von ihrer Kapitalleistung Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen, die fünfstellige Beträge ausmachen können. Diese finanzielle Belastung müssen
Privatversicherte nicht tragen. „Es gibt keine nachvollziehbare Begründung dafür, die Journalisten zweimal zur Kasse zu bitten“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall und verweist auf
den Umstand, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Krankenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen geleistet
werden.
Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Journalisten nicht zu den Spitzenverdienern in Deutschland gehörten. „Beim Eintritt in den Ruhestand
sind die Kolleginnen und Kollegen auf die berufsständische Altersversorgung als Ergänzung der staatlichen Rente dringend angewiesen“, so Überall. „Dass viele von ihnen Tausende Euro an die
gesetzliche Krankenkasse ohne zusätzliche Leistungen abdrücken sollen, muss vom Gesetzgeber schnellstens beendet werden.“
Die Initiative geht auf einen Antrag des DJV-Landesverbandes Baden-Württemberg zum Verbandstag letzten November in Dresden zurück.