Berlin, 23.01.2020 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat das Bundesjustizministerium vor einer Einschränkung von Bürgerrechten sowie der Meinungs- und Pressefreiheit gewarnt. „Der dem DJV
vorliegende Entwurf für das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität droht die gut gemeinte Absicht, Hasskriminalität effektiv einzudämmen, durch schwerwiegende
Grundrechtsbeschneidungen zu konterkarieren“, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
"Der Entwurf könnte Behörden umfassenden Zugriff auf Kommunikationsgeräte und Datenspeicher ermöglichen und das schon beim Verdacht relativ kleiner Delikte“, warnte Überall. Demnach könnten etwa
Anbieter von Internetdiensten wie Sozialen Medien und Cloudspeichern zur Herausgabe von Passwörtern verpflichtet werden. Besondere Schutzmaßnahmen für Berufsgeheimnisträger wie Journalisten seien
nur rudimentär vorgesehen. Es fehle auch ein effektiver Richtervorbehalt.
Ferner könnte die Novelle Behörden ermächtigen, umfassende Nutzungsdaten abzufragen. „Das wäre ein massiver Grundrechteeinschnitt“, erklärte Überall. Sorge bereitet dem DJV zudem die geplante
Strafverschärfung in den Paragraphen 140 und 185 StPO. „Hier droht eine Einengung von Meinungs- und Pressefreiheit, deren Notwendigkeit sich uns nicht erschließt“, so Überall.
Der DJV ließ dem BMJV eine ausführliche Stellungnahme zukommen. Diese ist unter folgendem Link einsehbar:
http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=1.3yp.wx.2qfx.qq0swx10t1