Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf, bei der
Teilumsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie nicht einseitig die Interessen der Verleger zu verfolgen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Diskussionsentwurf des BMJV die wichtigen
Anliegen der Urheber, darunter Journalisten und Fotografen, hintenanstellt“, erklärt der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall.
Der DJV fordert das Ministerium in einer ausführlichen Stellungnahme zu Nachbesserungen auf. Der Diskussionsentwurf des Ministeriums regelt das Presseverlegerleistungsschutzrecht, die Beteiligung von Verlagen an
Vergütungsansprüchen der Urheber sowie Regelungen zum kostenlosen Text-und Data-Mining. Wichtige Regelungen der EU- Urheberrechtsrichtlinie, von denen vor allem die Urheber profitieren, kommen im Diskussionsentwurf gar nicht vor. „Das ist ein falsches Signal“, kritisiert Überall. „Man muss sich fragen, wieso das Bundesjustizministerium entschlossen die Interessen großer Verlage verfolgt, anstatt sich um die Urheber mit nicht selten geringem Einkommen zu kümmern, darunter viele freie Journalisten und Künstler.“
„Wir fordern eine verbindliche Beteiligung der Urheber an der Vergütung aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage“, erklärt Überall. Ferner sollten Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung im Bereich Text- und Data-Mining haben.
Die Stellungnahme ist unter folgendem Link einsehbar:
http://www.djv.de/djvoemm/r.html?uid=1.3z9.wx.2qxz.gidch2mr6s