Der Deutsche Journalisten-Verband hat sich bei der Bundesregierung mit seiner Forderung durchgesetzt, die Hürden für Auskunftssperren im Melderegister zu senken.
Das ist Teil des am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfs zur Bekämpfung der Hasskriminalität. Künftig soll es Journalistinnen und Journalisten möglich sein, ihre Daten im Melderegister sperren zu
lassen, um sich so „vor Bedrohungen, Beleidigungen sowie unbefugten Nachstellungen“ zu schützen. Der DJV hatte diese Forderung vor mehr als einem Jahr öffentlich erhoben, nachdem ein Verwaltungsgericht einem Journalisten dieses Anliegen verwehrt hatte. „Immer öfter geraten Journalisten ins Visier von Extremisten und Medienhassern“, erläutert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall, „so dass sie und ihre Familien besser geschützt werden müssen.“
Positiv an dem Gesetzesentwurf ist aus Sicht des DJV auch, dass die Herausgabe von Passwörtern nur bei besonders schweren Straftaten und unter Richtervorbehalt erfolgen soll. Hier hat das Bundesjustizministerium zumindest teilweise die Bedenken berücksichtigt, die der DJV zusammen mit anderen Organisationen vorgebracht hatte. Nach wie vor ist jedoch nicht eindeutig geregelt, ob Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger davon ausgenommen sind
oder ob eine erhebliche Einschränkung des journalistischen Quellenschutzes droht.
„Gesetze nützen nichts, wenn es an qualifiziertem Personal bei Polizei und Staatsanwaltschaften mangelt“, wendet der DJV-Vorsitzende ein. „Kolleginnen und Kollegen, die sich gegen Hass im Netz wehren wollen, scheitern immer wieder an völlig überlasteten Sicherheitsbehörden, die zum Teil noch nicht mal über Internetzugänge verfügen.“ Hier müsse dringend Abhilfe geschaffen werden.