Der Deutsche Presserat und seine Trägerorganisationen – der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) – weisen darauf hin, dass journalistische Recherchen gerade in der Corona-Krise dringend erforderlich sind und nicht behindert werden dürfen.
Der Presserat empfiehlt Journalistinnen und Journalisten, sich bei Recherchen vor Ort stets eindeutig als Berufsangehörige zu identifizieren. Der bundeseinheitliche Presseausweis gilt dafür auf jeden Fall als hinreichendes Dokument.
Anlass sind Anfragen von Reporterinnen und Reportern seit der Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen durch die Bundesregierung am vergangenen Wochenende. „Wir haben in Deutschland zwar keine generelle Ausgangssperre“, erklärt der designierte Sprecher des Presserats, Johannes Endres. „Aber in einigen Bundesländern kann es notwendig werden, dass Journalistinnen und Journalisten sich ausweisen“.
„Der bundeseinheitliche Presseausweis ist ein offizieller Nachweis journalistischer Tätigkeit, der von den Innenministern der Länder unterstützt wird“, betont Endres. „Wir erwarten von den Sicherheits- und Einsatzkräften, dass sie die Kolleginnen und Kollegen, die vor Ort recherchieren, unterstützen.“ Der bundeseinheitliche Presseausweis wird nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgestellt.
„Die enorm gestiegenen Zugriffe auf Nachrichtenportale von Zeitungen und Zeitschriften und die höheren Einschaltquoten des Rundfunks zeigen das große Bedürfnis der Menschen nach verlässlichen Informationen“, so Endres. „Diese Nachfrage müssen Journalistinnen und Journalisten ohne Einschränkungen befriedigen können.“