Antrag auf Soforthilfe: Privatvermögen muss NICHT eingesetzt werden.

Schon seit Mitte letzter Woche können Freie unter: https://www.bw-soforthilfe.de/ Anträge auf Corona-Soforthilfe stellen. Voraussetzung dafür ist, dass "Liquiditätsengpässe" vorliegen. Dies ist laut Wirtschaftsministerium dann der Fall, wenn die "laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten zu finanzieren".  Neu dabei ist, dass bestehendes Privatvermögen nicht zur Deckung der betrieblichen Ausgaben eingesetzt werden muss. Freie sollten also im Antrag die laufenden Kosten für ihre freiberufliche Tätigkeit angeben und die derzeit noch erzielten Honorare (oftmals wohl keine) davon abziehen. Das ganze ist jeweils auf drei Monate hochzurechnen. Der Saldo ist der Liquiditätsengpass, der bis max. € 9.000 ausgeglichen wird.