Der DJV Bund fordert - völlig zurecht - Nachbesserungen bei der Corona Soforthilfe für freie Journalist*innen. Der Grund: In den meisten Bundesländern können nur Betriebsausgaben, die Freie meist nur in sehr geringem Umfang haben, für die Begründung des Liquiditätsengpasses herangezogen werden. Etwas besser ist die Situation in Baden-Württemberg: Hier wurde mittlerweile klargestellt, dass auch ein "fiktiver Unternehmerlohn" bis € 1.180,- zu den Betriebsausgaben zählt und damit wenigstens auch ein kleiner Ausgleich für entgangene Einnahmen besteht. Trotzdem bleibt es dabei: Eine große Hilfe ist auch das für Freie nicht! Die nochmals aktualisierten Tipps für Freie und Corona finden Sie hier unter dem Text, die Pressemitteilung des DJV Bund unter: