Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur weltweiten Massenüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst einen „Sieg für die Pressefreiheit auf ganzer Linie“, wie DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall erklärt.
Das maßgebliche BND-Gesetz missachte die Telekommunikationsfreiheit in Artikel 10 des Grundgesetzes, weil es die Bindung der Auslandsüberwachung an das Grundgesetz nicht anerkenne, urteilten die Verfassungsrichter (Az. 1 BvR 2835/17). Bei der Neufassung des BND-Gesetzes müsse der Gesetzgeber beachten, dass eine anlasslose Auslandsüberwachung nur in eng begrenzten Fällen möglich sei. Auch müssten verletzliche Personengruppen wie Journalistinnen und Journalisten besonders geschützt werden. „Das Bundesverfassungsgericht hat sich damit klar für die Pressefreiheit und den Informantenschutz ausgesprochen“, urteilt der DJV-Vorsitzende. Anlass für die Entscheidung war eine Verfassungsbeschwerde, die ein Bündnis aus DJV und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie vier weiteren Medienorganisationen eingereicht hatte. Der Fall warf unter anderem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden sind.
Der DJV-Vorsitzende sieht jetzt den Gesetzgeber am Zug, den Aktivitäten des deutschen Auslandsgeheimdienstes eine neue gesetzliche Form zu geben, die mit der Verfassung kompatibel sei: „Ein Geheimdienst, der die Demokratie schützen soll, darf nicht wichtige demokratische Grundwerte mit Füßen treten.“ Das Verfassungsgericht hat als Frist für die Überarbeitung des Gesetzes Ende 2021 angesetzt.