Der Bundestag hat gestern das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschlossen. Das durchaus gut gemeinte Gesetz hat aber einen entscheidenden Haken: Auch Passwörter für Social Media Kanäle von Berufsgeheimnisträgern wie Journalist*innen müssen danach in besonderen Fällen an Strafverfolgungsbehörden herausgegeben werden.