Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dazu auf, die Freien an den
Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen. Der DJV reagiert damit auf den Beschluss des Haushaltsausschusses, nach dem die Verlage mit insgesamt 220 Millionen Euro an Staatshilfen rechnen können. „Im Journalismus ist keine Berufsgruppe so stark von der Coronakrise betroffen wie die Freien“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank
Überall. Es sei nur angemessen, die Staatshilfen fair und zukunftsfähig zu investieren.
Der DJV-Vorsitzende kritisiert in dem Zusammenhang, dass „die praxisfernen Bedingungen das Engagement der Bundesregierung für die Selbstständigen entwerten“. Nach einem Eckpunktepapier der Bundesregierung dürfen die Gelder für die freien Unternehmer weder für den Unternehmerlohn noch für Neuinvestitionen ausgegeben werden.
Lediglich „Fixkosten" dürfen daraus bezahlt werden, womit laufende Kosten für Büros außerhalb der eigenen Wohnung gemeint sind oder weiter laufende Kosten für bereits erworbenes Anlagevermögen. Die Kosten etwa
für eine Recherchereise im Ausland oder der notwendige Kauf eines Autos zählen beispielsweise nicht dazu. Die Anträge auf Überbrückungshilfen müssen zwingend über eine Steuerberatung oder einen Wirtschaftsprüfer
gestellt werden. Überall: „Wenn der Staat die Freien im Regen stehen lässt und die Medienunternehmen fördert, muss ein Teil der Fördersumme in Honorare und damit in hochwertige Inhalte fließen.“