Nach dem Auslaufen der ersten Corona-Soforthilfe Ende Mai hatte die Bundesregierung schon Mitte Juni eine neue Überbrückungshilfe für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige angekündigt. Welche Kriterien für den Antrag auf diese "Soforthilfe 2" geltend sollen, war lange unklar. Inzwischen kommt aber etwas Licht ins Dunkel: Anbei finden Sie die aktuelle Aufstellung des DJV-Bund, aus der die Antragskriterien für die aus Bundes- und Landesprogramm verzahnte Überbrückungshilfe für Baden-Württemberg hervorgehen. Ganz wichtige Neuerung dabei: Der Antrag kann künftig nur noch über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer an die L-Bank gestellt werden. Unbürokratische Hilfe sieht definitiv anders aus.