Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bildagenturen auf, sich künftig strikt an das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs zu Honoraren für Bildjournalisten zu halten. Der BGH hatte zuvor geurteilt, dass Bildagenturen faire Honorare zahlen müssen. Außerdem verlangt das Gericht die Berücksichtigung von Honorarwerten in Vergütungsregeln und Tarifverträgen für Freie, die vom DJV an Zeitungen ausgehandelt wurden (Az. I ZR 114/19).
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Verfahren gegen die Bildagentur „WAZ-Fotopool“ entschieden. Das Gericht hob eine Vorentscheidung des Oberlandesgerichts Hamm auf und urteilte, dass bei der Entscheidung über den Anspruch des Klägers die für Freie vereinbarten Regelwerke an Tageszeitungen zu berücksichtigen sind. Das Gericht kam im Übrigen auch zu dem Schluss, dass Ansprüche auf angemessene Nachvergütung für Nutzungen von Bildern erst dann verjähren, wenn den Urhebern die Unangemessenheit klar werde. Die Verjährungsfrist für Ansprüche läuft demnach nicht automatisch ab Vertragsabschluss.
„Wir erwarten jetzt von den Bildagenturen, dass sie ihre Vertragsregelungen mit Freien überprüfen und sich zu Nachverhandlungen von Vergütungen und der Korrektur bestehender Regeln bereit erklären", fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Der DJV ist grundsätzlich auch bereit, mit den Agenturen über eigene Vergütungsregeln oder auch einen Tarifvertrag zu verhandeln.“