Der private Regionalsender L-TV (Verwaltungssitz Winnenden) muss ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro an die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) bezahlen. Grund für die Strafe ist politische Werbung. Der Sender hatte gegen Bezahlung Demonstrationen der Initiative „Querdenken 711“ beworben und übertragen, wie die LFK nach umfangreicher Prüfung feststellt.
„Das Bußgeld umfasst neben der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils auch eine deutliche Strafkomponente“, teilt die LFK mit. Dagmar Lange, 1. Landesvorsitzende des DJV und Mitglied im Medienrat der LFK, betont: „Das konsequente Durchgreifen der LFK ist richtig und wichtig, denn auch im privaten Rundfunk muss statt erkaufter Meinungsmacht die Meinungsvielfalt durch eine journalistische Einordnung gesichert bleiben.“
Das Landesmediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag verbieten politische Werbung im Rundfunk. Dies gilt nicht nur für Parteien, sondern auch für andere Gruppierungen, die eine bestimmte politische Meinung verfolgen.