Seit vorgestern ist klar, dass Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg bis mindestens 31.01.2021 geschlossen bleiben, weiterführende Schulen wohl noch einige Wochen länger. Eltern, die in dieser Zeit ihre Kinder zu Hause betreuen, können auf das Kinderkrankengeld zurückgreifen. Aber gilt das auch für selbständige Freie? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Antworten geben die neuen "Tipps für Freie".