Seit dieser Woche kann die sog. "Neustarthilfe" des Bundes für Soloselbständige hier online beantragt werden - und zwar von den Betroffenen direkt und ohne die Hilfe von Steuerberater*in oder Rechtsanwält*in. Auch gut: Im Gegensatz zu den verschiedenen bisherigen Programmen werden hier nicht nur laufende Fixkosten anteilig ausgeglichen (die freie Journalist*innen meist kaum haben), sondern unabhängig davon ein einmaliger Zuschuss von bis zu € 7.500,- bezahlt. Die genauen Kriterien können (und sollten) in den FAQ nachgelesen werden, weitere Infos gibt es auch in unseren "Tipps für Freie" hier im Anhang. Danach dürfte für die meisten freien Kolleg*innen ein Antrag Sinn machen!
Wer jedoch hohe laufende Betriebskosten haben sollte, wäre evtl. besser bei der "Überbrückungshilfe III" aufgehoben, deren Kriterien sich hier nachlesen lassen. Aber Achtung: Die beiden Programme schließen sich gegenseitig aus und in aller Regel dürfte die Neustarthilfe passender sein.
Bei individuellen Fragen zu den Hilfsprogrammen, die sich nicht mit den hier genannten Informationen klären lassen, können sich Mitglieder gerne an die Geschäftsstelle wenden.