Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Framing von digitalen Bildern. „Das ist ein wichtiges Etappenziel für Bildjournalisten zum Schutz ihrer Werke“, erklärt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. Anlass ist das Urteil des EuGH im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz über das Framing von Bildern. Die Stiftung wollte mit Blick auf die Kosten keine technischen Schutzmaßnahmen auf ihren Seiten realisieren, mit denen das Herunterladen und Kopieren von urheberrechtlich geschützten Bildern verhindert wird. Das hingegen hatte die VG Bild-Kunst verlangt. Der EuGH urteilte im Sinne der Urheber, dass „die Einbettung urheberrechtlich geschützter und der Öffentlichkeit mit Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts auf einer anderen Website frei zugänglich gemachter Werke in die Website eines Dritten im Wege des Framing eine öffentliche Wiedergabe darstellt, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing erfolgt, die dieser Rechtsinhaber getroffen oder veranlasst hat“. (Az. C-392/19). Der Fall wurde daraufhin an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.
Der DJV-Vorsitzende erwartet als Folge des Richterspruchs mehr Schutz für Fotografen vor unbefugter und meist kostenloser Nutzung ihrer Bilder durch Dritte. Der Europäische Gerichtshof habe klar gemacht, dass Hürden gegen die digitale Nutzung von Bildern zu beachten seien, wenn die Urheber sie aufgestellt hätten, um Missbrauch zu vermeiden.