Bundestag ebnet Freien Weg in die Personalräte

 Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Das Parlament hatte am gestrigen Abend das Gesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das ermöglicht künftig vielen Tausend arbeitnehmerähnlichen freien Journalistinnen und Journalisten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in den Personalrat gewählt zu werden. Auch besitzen sie das aktive Wahlrecht zu den Arbeitnehmervertretungen bei den Sendern und können vom Personalrat vertreten werden. Ausgenommen bleiben solche Freien, die maßgeblich an der senderübergreifenden Programmgestaltung beteiligt sind. Der DJV hatte diesen Ausschluss kritisiert, geht aber davon aus, dass nur wenige Freelancer davon betroffen sind.

 

Im Gesetzgebungsverfahren waren die parlamentarischen Gremien weitgehend den Änderungswünschen des DJV gefolgt. „Herausgekommen ist ein Gesetz, das den Freien endlich die Möglichkeit gibt, ihre beruflichen Interessen bei den Sendern in gleichem Umfang zu vertreten, wie es angestellte Redakteure und Reporter seit Jahrzehnten können“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Das ist ein aktiver Beitrag zur Gerechtigkeit und zum innerbetrieblichen Frieden in den Anstalten.“ Die Freien seien aufgerufen, ihre neuen Rechte künftig aktiv wahrzunehmen – „am besten an der Seite des DJV“, wie Überall betont.