Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts durch den Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag. Damit ist aus Sicht von Deutschlands größter Journalistenorganisation der Weg geebnet für eine gerechtere und zukunftsfähigere Teilhabe der Urheberinnen und Urheber am digitalen Zeitalter. Das Parlament hat damit in zweiter und dritter Lesung die sogenannte DSM-Richtlinie des Europäischen Parlaments in nationales Recht umgesetzt. Große Internetplattformen haften zukünftig für Urheberrechtsverletzungen, die auf ihren Seiten stattfinden. Darüber hinaus werden die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt.
Kritisch sieht DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall jedoch, dass die Forderung nach Einführung eines Verbandsklagerechts nicht aufgenommen wurde: „Es ist absolut unzeitgemäß, dass Urheber auch künftig individuell für ihre berechtigten Forderungen kämpfen und vor Gericht streiten müssen.“ Auch die vom DJV und anderen Organisationen vorgebrachte Kritik an den Bagatellgrenzen fand in dem Gesetz keinen Niederschlag. Alles in allem sei das Gesetz aber ein Riesenfortschritt für die Urheber, so der DJV-Vorsitzende.