Der Deutsche Journalisten-Verband warnt die Abgeordneten des Deutschen Bundestags davor, dem Verfassungsschutz die Möglichkeit für das Ausspähen von Redaktionen einzuräumen.
Anlass ist die für den 10. Juni geplante zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts. Der jetzige Entwurf ermöglicht es dem Inlandsgeheimdienst, die Inhalte elektronischer Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten mittels sogenannter Quellen-TKÜ auszuwerten. Technisch wird die Quellen‐TKÜ mit einer heimlich eingeschleusten Software umgesetzt, die die Kommunikationsdaten abfängt. Die Betroffenen erfahren davon in der Regel nichts. Zwar muss bei der Überwachung von Journalisten vorher eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden. Ein ausreichender Schutztatbestand, wie ihn Bundestagsabgeordnete für sich selbst vorsehen, ist aber im jetzigen Entwurf nicht geplant. „Wird das Gesetz so verabschiedet, können Journalisten nicht länger ausschließen, dass ihre Nachrichten und Telefongespräche mitgelesen und abgehört werden“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
„Das führt den Informantenschutz ad absurdum. Allein die Möglichkeit einer solchen Überwachung hält potentielle Informanten davon ab, sich Journalisten anzuvertrauen. Dass kriminelle Machenschaften ans Tageslicht geraten, wird so immer unwahrscheinlicher.“ Problematisch sei auch die Anforderung an die Anbieter von Kommunikationsdiensten, aktiv bei der Überwachung mitzuwirken. „Anbieter sollten zu möglichst hohen Sicherheitsstandards verpflichtet werden, statt ihre eigenen Nutzer zu hacken. Jede Sicherheitslücke, die dafür geschaffen wird, ist auch von Cyberkriminellen und anderen Geheimdiensten nutzbar.“ Keinesfalls dürfte der Deutsche Bundestag dem Gesetz grünes Licht geben, fordert Überall. Positiv sei, dass in letzter Minute immerhin die verschlüsselte Kommunikation ausgenommen wurde. Für einen effektiven Grundrechtsschutz sei das aber zu wenig.