Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht für seine Zukunft einen sicheren Rechtsrahmen und ein Ja des Gesetzgebers zur Programmautonomie der Sendeanstalten. Das fordert der Deutsche Journalisten-Verband in seiner aktuellen Stellungnahme zum Medienänderungsstaatsvertrag im laufenden Anhörungsverfahren der Rundfunkkommission der Länder. Bei der anstehenden Reform muss aus Sicht des DJV klar sein, dass die Unterhaltung wie bisher Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags bleibt. „Alles andere wäre der erste Schritt hin zu einer Verschiebung der Öffentlich-Rechtlichen in eine Nische, die nicht mehr für ein Rundum-Programmangebot stehen würde“, gibt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall zu bedenken. Darüber hinaus fordert er, dass die Finanzierung des Rundfunks dem Auftrag folgen müsse und nicht umgekehrt: „Das ist eine Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts, die eingehalten werden muss.“
„Die Programmhoheit der Sender muss gewahrt bleiben, weswegen Aufgaben der Intendanz nicht auf die Gremien verlagert werden dürfen“, heißt es weiter in der DJV-Stellungnahme. Und: „KI.KA und Phoenix fallen in die Kernzuständigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und sollen auch zukünftig im Fernsehen stattfinden.“ Sicheres Kinderfernsehen und politische Zeitgeschichte müssten auch künftig im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Eine klare Absage erteilt der DJV der Absicht des Staatsvertrags, Qualitätsstandards allein von den Rundfunkgremien festlegen zu lassen.
Die Entwicklung der Standards sei „eine Aufgabe der Programmgestaltung und sollte somit der jeweiligen Intendanz obliegen“, wie es in der DJV- Stellungnahme heißt.
Die DJV-Stellungnahme ist hier auf djv.de zu finden: