Zur EU-Abstimmung über den Digital Services Act: Internetplattformen müssen Grundrechte achten!

 Der DJV ruft die Abgeordneten im Europäischen Parlament dazu auf, bei der Abstimmung zum Digital Services Act (DSA) am morgigen Donnerstag die großen Internetplattformen zu verpflichten, die Grundrechte sowie die europäischen Menschenrechtsstandards in ihren Nutzungsbedingungen zu verankern.

 

Europas größte Journalisten-Organisation begrüßt den DSA als überfälliges und notwendiges Werkzeug für Sicherheit und Transparenz im Internet und im Kampf gegen Desinformation. Der DJV empfiehlt zusammen mit der Europäischen Journalisten-Föderation (EFJ), durch Zustimmung zum Änderungsantrag 513 in Artikel 12 des DSA festzuschreiben, dass die Geschäftsbedingungen der Internetplattformen wie beispielsweise Google, Facebook, Twitter, YouTube oder Apple an die Grundrechte und die Presse-  und Meinungsfreiheit gebunden werden müssen. „Es muss sichergestellt werden, dass die großen Onlinedienste nicht willkürlich und einseitig journalistische Inhalte löschen dürfen“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Das sei in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen. „Die Einhaltung der Pressefreiheit darf nicht dem Ermessen privater Unternehmen überlassen werden.“