Türkei muss Menschenrecht Pressefreiheit achten

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Verurteilung der Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am heutigen Dienstag.

Die Türkei habe mit ihrem Vorgehen gegen Yücel seine Menschenrechte auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in dem Urteil. Laut Medienberichten muss Ankara 13.300 Euro Entschädigung an den Journalisten zahlen.

„Gratulation an Deniz Yücel. Dieses Urteil ist nicht nur für ihn überaus wichtig, es ist auch ein Sieg für die Pressefreiheit“, sagt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass die Türkei die Menschenrechte achten muss.

„So erfreulich dieses Urteil ist, dürfen wir nicht vergessen, dass in der Türkei immer noch Journalistinnen und Journalisten in Haft sind oder verfolgt werden“, mahnt Überall. „Das ist eine unerträgliche Situation. Wir müssen solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen bleiben und dürfen nicht müde werden, immer wieder darauf hinzuweisen, um den Druck auf die Türkei aufrecht zu erhalten.“

 

Sogar das Auswärtige Amt warnt auf seiner Internetseite davor, dass Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, in der Türkei zu strafrechtlicher Verfolgung und zudem z.B. bei Journalist*innen zu berufsbeschränkenden Maßnahmen wie der Verweigerung der Akkreditierung führen können. Diese Maßnahmen stünden nicht im Einklang mit den einschlägigen verbindlichen Vorgaben der OSZE.