Pressemitteilung des DJV Bund zum Umgang von Kommune und Presse

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Betreiber von Stadtportalen und die Zeitungsredaktionen zu einem fairen Miteinander auf. Deutschlands größte Journalistenorganisation reagiert damit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom heutigen Donnerstag, nach dem „das Internetangebot einer Kommune in Form eines Stadtportals, in dem nicht nur amtliche Mitteilungen, sondern auch Informationen über das Geschehen in der Stadt abrufbar sind, das Gebot der ,Staatsferne der Presse‘ nicht verletzt, wenn der Gesamtcharakter des Internetangebots nicht geeignet ist, die Institutsgarantie der freien Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden“, wie es wörtlich heißt (Az. I ZR 97/21). „Dass Stadtportale mehr machen dürfen als amtliche Bekanntmachungen oder die Öffnungszeiten der Bürgerämter zu veröffentlichen, wertet die Digitalseiten der Kommunen auf“, sagt DJV- Bundesvorsitzender Frank Überall. „Damit einen Konkurrenzkampf mit den Lokalredaktionen zu legitimieren, wäre problematisch.“

Als Alternative schlägt der DJV-Vorsitzende sinnvolle Kooperationen vor, wo sie sich anbieten. Keinesfalls dürften Zeitungsredaktionen dabei ihren Anspruch aufgeben, die Bürgerinnen und Bürger ihrer Region umfassend zu informieren.

 

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner