Ausufernde Ermittlungen gegen Redakteur der Stuttgarter Nachrichten im Fall Strobl stoppen

Der DJV Baden-Württemberg kritisiert die noch immer andauernden und inhaltlich übertriebenen Ermittlungen gegen einen Redakteur der Stuttgarter Nachrichten. Was war passiert? Dem Redakteur war vom Innenminister Thomas Strobl per E-Mail ein persönlich an ihn adressierter Brief des Verteidigers des Inspekteurs der Polizei in dem Disziplinarverfahren gegen den obersten Polizeibeamten des Landes zugeleitet worden. Der Redakteur tat dann das, was man von einem Redakteur erwartet: Er berichtete darüber.

 

Dies wertet die Staatsanwaltschaft als Verstoß gegen § 353d des Strafgesetzbuches, einen verstaubten Paragrafen, der das Zitieren amtlicher Dokumente eines laufenden Gerichtsverfahrens verbietet. Höchst fraglich ist hierbei schon, ob der vorgeworfene Straftatbestand überhaupt erfüllt sein kann, denn der Brief eines Anwalts in einem Disziplinarverfahren fällt nach einhelliger Meinung der allermeisten Juristen schon nicht unter die Definition eines amtlichen Dokumentes in einem Gerichtsverfahren.

 

Besonders pikant ist in dem Zusammenhang aber, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen Strobl selbst ermittelt, und zwar als mutmaßlichen Anstifter zu dieser vermeintlichen Straftat. In der Affäre wurde mittlerweile auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags einberufen, vor dem Strobl bereits vernommen wurde und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Redakteur als Zeuge geladen wird. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft in der Affäre gegen Strobl ermitteln möchte. Um dies aber wegen des Vorwurfs der Anstiftung überhaupt tun zu können, braucht es eine vorsätzlich begangene Haupttat, zu der Strobl angestiftet haben könnte – hier also die Berichterstattung des Redakteurs.

 

Nicht nachvollziehbar ist aber, dass die Ermittlungen jetzt schon mehrere Monate andauern. Als hätte das Bundesverfassungsgericht mit dem so genannten Cicero-Urteil nie Arbeitsplätze und -mittel von Journalisten gegen verfassungswidrige Durchsuchungen besonders geschützt, erwirkten die Stuttgarter Staatsanwälte einen Durchsuchungsbeschluss für die Redaktion, die Privatwohnung und die elektronischen Arbeitsmittel des Redakteurs. Er wurde nur deshalb nicht vollzogen, weil die pikante E-Mail des Büros von Herrn Strobl, um die alleine es hier geht, längst vom Rechtsanwalt des Redakteurs an die Staatsanwaltschaft übersandt wurde.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass es dem Redakteur während des laufenden Ermittlungsverfahrens unmöglich ist, weiterhin seiner Arbeit nachzugehen und über die „Affäre Strobl“ und die Ermittlungen gegen den Polizeiinspekteur zu berichten.

 

Wir fordern daher die Staatsanwaltschaft auf, die Ermittlungen sofort  einzustellen und nicht durch überzogene Maßnahmen die Pressefreiheit weiterhin massiv einzuschränken.