Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, in Dienstverträgen mit Führungskräften ab sofort keine überzogenen Ruhegelder mehr vorzusehen. Das schreibt Hendrik Zörner vom Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes in einer entsprechenden Mitteilung vom 26. Oktober. Zörner schreibt:
"Die deutsche Journalistengewerkschaft reagiert damit auf Recherchen des Norddeutschen Rundfunks zu den Versorgungsansprüchen von hochrangigen Mitarbeitenden in den Anstalten. Danach sind bei einigen Sendern lebenslange Ruhegelder üblich, bei anderen ARD-Anstalten hingegen gar keine." Zörner zitiert dazu auch den DJV-Bundesvorsitzenden Frank Überall: „Dass eine Führungskraft womöglich jahrzehntelang noch Geld bekommt, bis der Ruhestand erreicht wird, ist nicht vermittelbar und überzogen“, erklärt dieser. "Der Bayerische Rundfunk und der WDR zum Beispiel zeigten, „dass es auch ohne geht“, schreibt Zörner unter Verwendung eines Zitats von Frank Überall weiter. "Die beiden Anstalten haben sich ebenso wie SWR, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk und Deutschlandradio schon vor Jahren in Neuverträgen von Ruhegeldern verabschiedet.
Der DJV-Vorsitzende stellt in dem Zusammenhang klar, dass Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin Anspruch auf eine angemessene Altersversorgung haben müssten", so Zörner, und zitiert zum Abschluss seines Textes noch einmal den Bundesvorsitzenden Frank Überall: „Angemessen müssen auch die Tariferhöhungen sein, die unseren Kolleginnen und Kollegen bislang von den Sendern verweigert werden. Kein Wunder, dass den Beschäftigten die Ruhegeldregelungen bitter aufstoßen.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv[at]djv.de. Sie finden diese Pressemitteilung auch unter www.djv.de