In der Affäre um die Aufklärung von Vorwürfen sexueller Belästigung gegen einen hochrangigen Polizeibeamten in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart heute das Verfahren gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) vorläufig eingestellt. Gleichzeitig wurde das Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten der Stuttgarter Nachrichten, an den Strobl unerlaubt ein Anwaltsschreiben weitergeleitet hatte, endgültig beendet. Während der Minister einer Geldauflage zustimmte und damit indirekt eine geringe Schuld einräumte, weigerte sich der Reporter und seine Redaktion stets, eine Mitschuld zu erkennen. Das bestätigt nun also die Staatsanwaltschaft.
Der Journalistenverband in Baden-Württemberg ist erleichtert. Denn damit ist geklärt, dass den Journalisten keine Schuld trifft. Der DJV war von Anfang an der Auffassung, dass wohl nur deshalb gegen den Reporter ermittelt wurde, damit auch gegen Strobl vorgegangen werden konnte. Auch wenn dadurch die Arbeit des Kollegen vorübergehend eingeschränkt wurde, zeigt sich nun, dass wir Medien auf den rechtsstaatlichen Gang der Dinge vertrauen können. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass die Behörden nur im absoluten Ausnahmefall zu solchen Mitteln greifen, und dann zügig ermitteln.