Neue Regelungen bei der Künstlersozialkasse erleichtern Zuverdienst und erweitern Zuschüsse

Erleichterung für alle Freien, die durch berufsfremde Tätigkeiten zusätzliche Einnahmen haben und gesetzlich versichert sind: Denn zu Beginn des Jahres gab es eine gute Nachricht für sie, vorausgesetzt, sie sind über die Künstlersozialkasse versichert.

 

Die Vorgaben, die hinsichtlich der zusätzlichen Tätigkeiten geregelt und nicht publizistisch und/oder künstlerisch sind, wurden nun erweitert. Ab dem 1. Januar 2023 darf mehr hinzuverdient werden. Dieses Mehr an Hinzuverdienst wird Freien eine Entlastung in ihrer Tätigkeitsplanung im Alltag verschaffen.

 

Wichtig ist an der Stelle zu wissen: Sie fallen erst aus der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in der berufsfremden Tätigkeit mehr verdienen als im publizistischen und/oder künstlerischen Bereich.

 

Im Rahmen der Neuregelungen wurden auch die Zuschüsse für freiwillig gesetzlich Versicherte erweitert. Was das genau bedeutet, ist in "Tipps für Freie" vom DJV nachzulesen.

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Tipps für Freie: Neue Regeln bei der KSK
Mehr Zuverdienst möglich, Zuschüsse für freiwillig Versicherte
Tipps zu KSK-Neuregelungen.pdf
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