Das Landgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 28.08.2023 entschieden, dass die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in den Redaktionsräumen von Radio Dreyeckland und den Privatwohnungen der Redakteure klar rechtswidrig war.
Hintergrund der Ermittlungen war, dass Radio Dreyeckland im Jahr 2017 in einem redaktionellen Online-Beitrag einen Link auf das Archiv der verbotenen Internetseite „linksunten.indymedia“ gesetzt hatte, worin die Staatsanwaltschaft die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung sah und Ermittlungen gegen den Radiosender und seine Redakteur*innen einleitete.
„Es ist schon sehr zweifelhaft, ob mit der Verlinkung auf eine Webseite in einem redaktionellen Beitrag überhaupt ein Straftatbestand erfüllt sein kann“, sagt Gregor Schwarz, Geschäftsführer des DJV Baden-Württemberg. Das Landgericht hatte den verantwortlichen Redakteur in erster Instanz freigesprochen, das Verfahren liegt jetzt in zweiter Instanz beim OLG Stuttgart.
„Selbst wenn aber die Staatsanwaltschaft hier einen Grund für Ermittlungen gehabt haben sollte, ist sie mit der Durchsuchung der Redaktionsräume und der Privatwohnungen weit über das rechtlich erlaubte Ziel hinausgeschossen. Es ist ein wichtiges Zeichen und ein Sieg für die Pressefreiheit, dass das Landgericht dies in seinem Beschluss jetzt so unmissverständlich festgestellt hat“ – so Schwarz weiter.
Zum Sachverhalt verweisen wir auch auf den treffenden Kommentar unsers Bundespressesprechers Hendrik Zörner.
Der Redakteur wird in dem Verfahren von der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. unterstützt, die zu dem Fall eine ausführliche Pressemitteilung herausgegeben hat.