Rechtsschutz
Nicht immer verläuft ein journalistisches Arbeits- oder Auftragsverhältnis reibungslos und konfliktfrei. Egal, ob Sie angestellt arbeiten und sich zum Beispiel mit einer Abmahnung konfrontiert
sehen oder ob Sie als Freier Ihr hart verdientes Honorar nicht bekommen: Der DJV-Landesverband Baden-Württemberg bietet allen seinen angestellten und freien Mitgliedern kompetente
Unterstützung und Beratung bei rechtlichen Schwierigkeiten an, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen.
Die Rechtsberatung umfasst nahezu alle Rechtsgebiete, von denen hauptberuflich tätige Journalisten betroffen sein können: Vom Arbeits- und Sozialrecht über das Presse- und Urheberrecht bis hin
zum allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht. Hier gilt der Grundsatz: Durch rechtzeitige und kompetente Beratung können viele unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar sein, gewährt der DJV Baden-Württemberg seinen Mitgliedern unter bestimmten Voraussetzungen auch Rechtsschutz, der über die
Rechtsberatung hinausgeht. Er stellt diesen über die eigene Rechtsabteilung sicher oder vergibt die anwaltliche Interessenvertretung an externe Anwaltskanzleien. Die einheitliche
DJV-Rechtsschutzordnung regelt im Einzelnen die Voraussetzungen und das Verfahren, nach denen Mitgliedern Rechtsschutz erteilt wird. Rechtsschutz, der vom DJV-Baden-Württemberg zu übernehmende
Rechtskosten wie Anwalts- und/oder Gerichtskosten zur Folge hat, erhalten die betroffenen Mitglieder, wenn
• die Mitgliedschaft seit mindestens sechs Monaten besteht
• die Mitgliedsbeiträge regelmäßig und vollständig bezahlt wurden
• noch kein Rechtsanwalt auf eigene Faust eingeschaltet wurde
• der Rechtsstreit noch nicht vor Gericht anhängig ist
• ein unmittelbarer Zusammenhang mit der hauptberuflich journalistischen Tätigkeit besteht
• der Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht stattfindet (für Streitigkeiten im Ausland wird Rechtsschutz
in der Regel nicht erteilt)
• ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz gestellt und begründet wurde
(siehe Antragsformular)
• die Rechtsverfolgung nach entsprechender Prüfung hinreichende Aussicht auf rechtlichen
und wirtschaftlichen Erfolg bietet
Über die Gewährung und den Umfang des Rechtsschutzes entscheidet der Landesvorstand.
Ein Rechtsanspruch auf Rechtsschutz besteht nicht. Alles Weitere regelt die Rechtsschutzordnung.
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